Daher versuchen wir den Spagat zwischen nachhaltigem Bau mit langfristiger Perspektive und Kosteneffizienz.
Trotzdem sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Falls ihr also Interesse habt im kleinen oder größeren Rahmen unser Vorhaben zu unterstützen: Werdet investierendes Mitglied der GenAu!
Ein Mitgliederdarlehen ist eine Form der Finanzierung, bei der Mitglieder einer Genossenschaft Geldmittel zur Verfügung stellen, um die Aktivitäten der Genossenschaft zu unterstützen.
Für unsere Wohnprojekte muss zunächst viel Geld investiert werden. Ein Großteil der benötigten Mittel wird über Förder- und Bankdarlehen finanziert. Zur Finanzierung eines Projekts sind in der Regel 25 -30 % Eigenkapital nötig, das die Mitglieder der Genossenschaft über Einlagen einlegen.
Als junge Genossenschaft überfordern die Einlagen in der Regel die finanziellen Mittel der Mitglieder.
Daher benötigen wir Mitgliederdarlehen i.B. von investierenden Mitgliedern, die das Wohnprojekt unterstützen, aber selber nicht in den Wohnprojekten wohnen möchten.
Die investierenden Gesellschafter:innen sind mit einer Einlage von mindestens 500 € an der Genossenschaft beteiligt. Sie sind von laufenden Beiträgen befreit und haben kein Stimmrecht. Die Einlage von 500 € wird nicht verzinst.
Ein Wechsel in ein neues Wohnprojekt (Kleineschholz, Dietenbach, Münstertal u.a.) ist jederzeit mit einfacher Erklärung möglich. Bei der Vergabe der Wohnungen wird der Zeitpunkt des Beitritts zur Genossenschaft berücksichtigt.
Die Mitgliederdarlehen sind sogenannte Nachrangdarlehen. Das bedeutet, dass bei der Auflösung der Genossenschaft zunächst alle anderen Bankdarlehen und Mitglieder-Darlehen bezahlt werden müssen, bevor das restliche Vermögen über die Geschäftsanteile aufgeteilt wird.
Im Insolvenzfall der Genossenschaft können Einlagen, wenn das Vermögen der Genossenschaft nicht mehr ausreicht, um die gewährten Mitgliederdarlehen zurückzuzahlen, ganz oder teilweise verloren gehen.
Konditionen
Mindestsumme: 2500 €
Maximalbetrag: 25.000 €
Laufzeit: mindestens zwei Jahre. Nach zwei Jahren können die
Mitgliederdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende
gekündigt werden
Verzinsung: 0,00 bis 2,5 % frei wählbar
Hinweis: Diese Hinweise dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Es ist ratsam, sich bei Bedarf von einem Rechts- oder Finanzexperten beraten zu lassen, um Ihre spezifischen Umstände zu berücksichtigen.